Mittwoch, 28. Oktober 2009

Gründungsdeklaration des Stammes der Triboker zu Nemetien

1. Die Bewohner des Grünen Hauses Zunsweier beschliessen hiermit die Gründung eines Stammes im Rahmen des Projektes Nemetien.
2. Der Name des Stammes wird lauten: Stamm der Triboker zu Nemetien.
3. Mit dem Begriff Stamm bezeichnen wir eine Solidargemeinschaft von Menschen mittlerer Größe (d.h. größer als eine Kleinfamilie, kleiner als eine Gemeinde), die sich als Lebensgemeinschaft versteht. Die Stammesmitglieder unterstützen sich gegenseitig in allen Fragen des Lebens. Sie streben den Aufbau von Kooperativen und Kooperationen auf ökonomischem, kulturellem, politischem (in einem weiten Sinne), künstlerischen und wissenschaftlichen Ebenen an.
Der Begriff Stamm wurde vom Stamm der Likatier mit Sitz in Füssen / Allgäu übernommen und scheint uns – trotz des möglichen, aber unzutreffenden Verdachtes auf eine „Rückwärtsorientierung“ – geeignet, unser Gemeinschaftsprojekt zu benennen.
4. Mit der Namenswahl „Triboker“ hat folgende Gründe: Die historischen Triboker waren Sueben in der Nähe von Straßburg, die sich nach Caesars De bello gallico (1,51) im Gefolge des Ariovistus befanden. Wir ehren mit dieser Namenswahl auch die Landschaft unseres ersten Stammeshauses in der Ortenau und betonen – wegen der großen geographischen Nähe zu Straßburg - zugleich den transnationalen, internationalen Charakter unserer Gründung.
Diese Namenswahl hat insofern auch keinerlei Restriktionen hinsichtlich der künftigen Stammesmitglieder, ihrer Nationalität, Hautfarbe, Muttersprache, Staatsangehörigkeit etc oder ihrer Wohnorte zu Folge.
5. Der Zusatz „zu Nemetien“ verbindet den Stamm untrennbar mit dem Projekt Nemetien, das orientiert an den Sieben Nemetischen Leitideen einen solidarischen Verbund von Stämmen und anderen Großgemeinschaften beinhaltet.
6. Als Beiname des Stammes der Triboker zu Nemetien wird auch „Ortenau-Phalansterium“ verwendet, womit wir den großen utopischen Sozialisten Charles Fourier ehren. Der Beiname kann auch einzeln oder in Kombination mit dem Stammesnamen verwendet werden (Stamm der Triboker zu Nemetien /Ortenau-Phalansterium), je nach Bedarf.
7. Als künftige Organe des Stammes definieren wir jetzt schon (und gewiss vorläufig):
- die Stammesversammlung
- den Stammesrat
- die Kanzlei
- der/die Sachem
8. Die Stammesversammlung ist die Versammlung aller Stammesmitglieder und ist vorerst für jedes Quartal im Grünen Haus Zunsweier geplant.
9. Der Stammesrat vertritt den Stamm in den Zeiten zwischen den Stammesversammlungen und trifft Entscheidungen für diesen. Die Entscheidungen des Stammesrates müssen von der nächsten Stammesversammlung bestätigt werden. Der Stammesrat nimmt Aufnahmeanträge entgegen und entscheidet über ihre Bestätigung.
10. Die Kanzlei verwaltet in geeigneter Datenform die Stammesliste und registriert bzw protokolliert nachvollziehbar Ereignisse innerhalb des Stammes. Die Stammesliste hat deskriptiven und keinen normativen Charakter und ist durch jedes Stammesmitglied einsehbar. In ihr wird der Mitgliedschaftsstatus, seine Veränderungen und die interne Zugehörigkeit zu Substrukturen festgehalten, sowie freiwillig deklarierte Daten zu den Mitgliedern festgehalten.
11. Als Sachem bezeichnete man den Friedenshäuptling jeder größeren indianischen Siedlung bei den Irokesen. Der Begriff „Friedenshäuptling“ unterstreicht den nach innen gerichteten, kommunikativen, auf Interessenausgleich und Verständigung ausgerichteten Charakter dieser Einrichtung früherer gentiler Stämme.
Der/die Sachem ist Ansprechpartner und Moderator bei internen Konflikten, ist um Integration aller Stammesangehörigen besorgt und direkter Ansprechpartner für alle Stammesangelegenheiten für alle Stammesmitglieder.
12. Die erste Stammesversammlung ist für das Jahresende 2009 im Grünen Haus Zunsweier vorgesehen.
13. Zum Stammesrat deklarieren sich vorläufig die Gründungsmitglieder, also das Grüne Haus Zunsweier, einstweilen selbst. In einer späteren Phase, nach einem zahlenmäßigen Wachstum, ist an ein Wahlverfahren für den Stammesrat gedacht.
14. Zum ersten Kanzler des Stammes wird Nemetico eingesetzt.
15. Zum ersten Sachem des Stammes wird Mischa eingesetzt.
16. Die Stammesmitgliedschaft wird erworben durch Beitrittsantrag und die Bestätigung des Antrages durch den Stammesrat. Jedes Mitglied erhält zunächst den Status eines „Lebemenschen“, im Falle einer Frau „Lebefrau“, im Falle eines Mannes „Lebemann“.
Es ist grundsätzlich auch möglich, die Mitgliedschaft durch Beschluss zeitweise zu suspendieren oder auch ganz aufzuheben, wenn sich ein Mitglied mehrfach und grob – nach Einschätzung der Mehrheit des Stammes –illoyal und unsolidarisch gegen den Stamm oder einzelner seiner Mitglieder verhält.
17. Wir unterscheiden analog zum Aufbaumodell des Stammes der Likatier verschiedene Einlass-Stufen (Stammes-Kreise) der Mitgliedschaft im Stamm. Wir haben dieses System in groben Zügen, allerdings mit für uns notwendigen und sinnvollen Modifikationen, vom Stamm der Likatier übernommen, da es sich nach unserer Einschätzung um einen Erfolgsfaktor im Gemeinschaftsaufbau handelt.
Diese Stammeskreise sind die folgenden:
- Lebemenschen
- Spurmenschen
- Kernmenschen
Diese Zugehörigkeit zu den Stammeskreisen basiert auf der freiwilligen Entscheidung des Mitgliedes und der Bestätigung durch die anderen Angehörigen dieser Einlass-Stufe. Vor allem aber ausschlaggebend ist, ob die reale Beziehung zwischen der/dem einzelnen und den anderen Mitgliedern der Gemeinschaft so intensiv ist, daß man sie als der Einlass-Stufe (Stammeskreis) entsprechend empfindet.
Zusätzlich gibt es noch den Status des Lamatieden.
18. Lebemenschen. Das sind die Stammesmitglieder, die am Leben des Stammes in einer selbstgewählten Art und Weise teilhaben, sich mit dem Stamm identifizieren und Stammesmitglieder sein wollen.
Lebemenschen sind gegenüber dem Stamm und den anderen Mitgliedern gegenüber loyal und solidarisch und unterstützen sich gegenseitig im Rahmen ihrer Möglichkeiten.
Ein Lebemensch gehört automatisch auch dem äußersten Stammes-Kreis an, nämlich den Lamatieden.
Automatisch Lebemenschen des Stammes werden ohne eigenen Beschlussantrag Kinder von Stammesmitgliedern vor der Volljährigkeit.
Mitglieder befreundeter Stämme können auch gleichzeitig Lebemenschen in unserem Stamm werden, weil es die gegenseitigen Beziehungen stärkt.
Lebemenschen haben jederzeitiges Gastrecht im Sinne des bürgerlichen Rechtes in den Stammeshäusern.
19. Spurmenschen. Besonderes Merkmal ist, daß sie sich wirtschaftlich in höherem Maße auf den Stamm, seine Häuser und seine Betriebe einlassen und eine Verantwortung dafür übernehmen. Ein Spurmensch gehört automatisch auch den beiden äußeren Stammes-Kreisen an, nämlich den Lebemenschen und den Lamatieden.
20. Kernmenschen (analog zu den likatischen Schwurmenschen) sind die Stammesmitglieder, die sich versprochen haben, sich nie wieder zu verlassen. Sie betrachten den Aufbau des Stammes oder – im Falle seiner Aufspaltung aus Verbreitungsgründen - einer seiner Abkömmlinge als ihre Lebensaufgabe.
Die Frage der Zugehörigkeit zu diesem Kreis kann daher nicht eine willkürliche Festlegung oder Entscheidung sein, sondern kann nur davon abhängen, ob die reale Beziehung zwischen einem einzelnen und den Mitgliedern der Kernmenschen-Gemeinschaft so intensiv ist, daß man sie gegenseitig als eine wie oben beschriebene empfindet.
Ein Kernmensch gehört automatisch auch allen äußeren Stammes-Kreisen an, wie den Spurmenschen, den Lebemenschen und den Lamatieden.
21. Zusätzlich zu diesen auf absoluter Freiwilligkeit basierenden Einlass-Stufen kennen wir noch den Status des „Lamatieden“ ( = latent manifest). Der Name "Lamatiede" ist ein zusammengesetztes Wort. Das "La" steht für die latenten Stammesmitglieder, das "ma" steht für die manifesten Stammesmitglieder und der Wortteil "tieden" ist ein der Biologie entlehnter Ausdruck für die Mitglieder. Latent manifeste „Mitglieder“ sind demnach:
- Alle Lebemenschen (=manifeste).
- Alle direkten Vorfahren aller Stammesmitglieder, einschließlich sozialer (und nicht nur biologischer) Eltern.
- Alle biologischen Kinder aller Stammesmitglieder.
- Alle Menschen, die nach Einschätzung und Beschluss des Stammes sich in der Vergangenheit förderlich auf den Stamm und seine Ressourcen ausgewirkt haben.
- Alle Menschen, die auf Beschluss des Stammes als Freunde des Stammes gelten (Ehrenmitgliedschaft).
- Verstorbene Kinder der Stammesmitglieder.
- alle, die – aus welchen Gründen auch immer- den Stamm wieder verlassen werden.
Menschen, die diesen Kriterien entsprechen, werden der Kanzlei zur Eintragung gemeldet.
22. Zur Gründung des Stammes deklarieren sich Nemetico und Mischa übereinstimmend zu Kernmenschen. Hans, Ralf, Mischa und Nemetico deklarieren sich übereinstimmend zu Spurmenschen und Lebemenschen.
23. Stammesmitglieder im Sinne der stimmberechtigten Teilnahme an der Stammesversammlung sind alle Lebemenschen des Stammes.
24. Bereits entworfene Unterstrukturen des Stammes sind: Ker, Klan und Kooperative.
Als Ker bezeichnen wir ein Stammeshaus oder ein im Besitz oder unter Verwaltung des Stammes oder von Stammesmitgliedern stehenden mehr oder minder zusammenhängenden Gebäudekomplex. Kers haben ihre eigenen inneren Regeln und Autonomie. Die Zugehörigkeit zu einem Ker ist stets eindeutig.
Als Klan bezeichnen wir eine erweiterte Familienstruktur, im Grunde eine Gruppenehe mit entsprechender, auf Dauer angelegter Verbindlichkeit. Klans haben ihre eigenen inneren Regeln und Autonomie. Die Zugehörigkeit zu einem Klan ist stets eindeutig.
Als Kooperative bezeichnen wir jeden Zusammenschluss von Stammesmitgliedern zur Verfolgung eines gemeinsamen ökonomischen, sozialen, politischen oder kulturellen Zweck (also Vereine, Firmen etc.). Ein Stammesmitglied kann mehreren Kooperativen angehören. Es können auch Nichtmitglieder einzelnen Kooperativen angehören. Allerdings werden nur diejenigen Organisationen als Stammes-Kooperativen erfasst und bezeichnet, die mehrheitlich von Stammesmitgliedern oder gemeinsam mit Mitgliedern befreundeter Stämme getragen werden.
25. Derzeit gibt es nur ein einziges Ker des Stammes, das Grüne Haus Zunsweier. Ein Klan besteht derzeit noch nicht. Als Kooperativen sind eine GHZ Unternehmergesellschaft, eine GAKS (Genossenschaft von Arbeitslosen und Kleinselbständigen) und eine Nemetische Nachbarschaftshilfe Zunsweier e.V. in Planung.
26. Wir betrachten den Stamm der Likatier in Füssen und die Kommune / Lebensgemeinschaft Weinheim als eng befreundete Stämme, zu denen wir dauerhafte, herzliche und solidarische Beziehungen pflegen wollen. Wir sehen die gemeinsame Aufgabe im Aufbau einer auf Solidarität gegründeten Bewegung entstehender Stämme, Kooperativen, Genossenschaften und Kommunen und der Propagierung des genossenschaftlichen und solidarischen Zusammenschlusses.
27. Wie jede Deklaration hat auch diese vorläufigen Charakter und wird durch nachfolgende Deklarationen ergänzt, modifiziert und ggfs sogar teilweise aufgehoben werden.

Zunsweier, der 28.10.2009

Hans
Mischa Deva
Nemetico
Ralf

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